10 Fragen & Antworten Umstellung auf den IP-Anschluss – Teil 7 Endgeräte
Aus unserem 10 Fragen & Antworten Umstellung auf den IP-Anschluss – Teil 7 Endgeräte
7. Was passiert mit speziellen Endgeräten wie Hausnotruf, Alarmanlagen, EC-Cash-Terminals, Aufzugnotruf oder privaten Münztelefonen?
Spezialisierte Dienste mit entsprechenden Endgeräten nutzen eine Vielzahl von Anschluss- und Übertragungsarten. Deshalb muss im Einzelfall geklärt werden, ob und gegebenenfalls wie sich solche Geräte am IP-Anschluss weiter nutzen lassen.
Hausnotrufsysteme Hausnotrufsysteme können am IP-Anschluss weiterverwendet werden, sofern sie über eine Internetverbindung (LAN/WLAN) angebunden sind. Alternativ lassen sich manche Hausnotrufsysteme über Mobilfunk betreiben. Ansprechpartner ist in solchen Fällen der jeweilige Dienstanbieter.
Auch für Alarm- oder Brandmeldeanlagen („Gefahrenmeldeanlagen“) gilt: Sie können am IP-Anschluss weiterfunktionieren, sofern sie sich übers Internet an die jeweilige Servicezentrale anbinden lassen. Gefahrenmeldeanlagen der Klasse „VdS Home“ können an beliebige Anschlüsse IP oder Mobilfunk) angebunden werden. Anlagen der VdS-Klassen A, B oder C erfordern zwingend einen Ersatzweg, zum Beispiel Mobilfunk und eine ständige Spannungsversorgung. Auch in diesem Fall sollten sich betroffene Kunden von ihrem Dienstanbieter oder dem Notruf- oder Serviceleitstellenanbieter beraten lassen.
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Electronic-Cash-Terminals können am IP-Anschluss weiter benutzt werden, sofern sie über eine Internetverbindung (LAN/ WLAN) angebunden sind. Alternativ können EC-Cash-Terminals über Mobilfunk angebunden werden. Betroffene sollten sich für eine individuelle Beratung an ihren EC-Cash-Anbieter (TeleCash, easyCash, B&S Card Service oder andere) wenden.
ISDN-basierte Aufzugnotrufsysteme sollten gegen eine mobilfunkbasierte Lösung ausgetauscht werden. Alle großen Hersteller haben solche Lösungen bereits im Angebot. Aktuell kein Handlungsbedarf besteht bei Aufzugnotrufsystemen, die unmittelbar an einen rein analogen Sprachanschluss angebunden sind (sofern dieser nicht mit DSL kombiniert ist).
Münztelefone können weiter genutzt werden, wenn sie die Kassierung selber steuern können (zeitbasierte Eigentarifierung). Ältere Geräte, die zwingend eine Tarifinformation aus dem Netz für die Kassierung benötigen, funktionieren mit einem IP-basierten Telekom Anschluss nicht mehr.
Ob und mit welchem Aufwand sich ein Münztelefon auf einen Betrieb ohne Zählimpuls umstellen lässt, kann der Kunde in der jeweiligen Bedienungsanleitung nachlesen. In jedem Fall weicht durch die Selbsttarifierung die Telefonrechnung vom kassierten Betrag ab.
Der Kundenservice der Telekom unterstützt Sie bei der Umstellung.