IT-Sicherheitsgesetz 2.0
IT-Sicherheitsgesetz 2.0 nimmt Unternehmen in die Pflicht
04.04.2019 Pressemitteilungen – Securepoint
Wie heute bekannt wurde, hat am 29.03.2019 das Bundesinnenministerium einen Referentenentwurf zum geplanten „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ in die Ressortabstimmung eingebracht.
Dazu sagt René Hofmann, zuständig für strategische Accounts bei Securepoint, norddeutscher Hersteller von IT-Sicherheitslösungen: „Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 führt von einer defensiven zu einer offensiven Sicherheitspolitik in Deutschland und verschärft auch das deutsche Strafrecht. Aufgrund von vielen bekanntgewordenen Sicherheitslücken werden neue Straftatbestände eingeführt und bestehende erweitert. In diesem Kontext ist auch das neu beschlossene Geschäftsgeheimnisgesetz von Bedeutung. Unternehmen werden dadurch verpflichtet, ihre Geschäftsgeheimnisse und das eigene Know-how effektiv gegen Gefahren, wie z. B. Cyber-Angriffe, abzusichern.
Die geplanten gesetzlichen Vorschriften haben sowohl straf-, als auch handelsrechtlich große Bedeutung. Sobald das Gesetz gilt, müssen alle Unternehmen ihre IT-Infrastruktur ganzheitlich schützen. Betrachtet man den aktuellen Sicherheitsaspekt im IT-Bereich, sollte das meiner Meinung nach eigentlich heute schon Pflicht sein.
Securepoint hat sich als Hersteller mit der Strategie der Unfied Security genau auf den ganzheitlichen Schutz für Unternehmen ausgerichtet: von den internen Daten, über das Netzwerk, zum Endpoints und zu mobilen Geräten werden die gesamte Kommunikation und Unternehmensdaten geschützt. Wir garantieren, dass alle unserer IT-Produkte ohne Backdoors entwickelt werden.”
Auszug Pressemitteilung der Securepoint